Zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) hatte der Gesetzgeber ein Honorar von 10 Euro für die sektorenübergreifene Erstbefüllung vorgesehen. Alle Daten, die für die aktuelle Behandlung relevant sind, werden aufgenommen. Die Patientenberatung zur ePA ist nicht Bestandteil der Leistung.  Die ePA-Erstbefüllung wird extrabudgetär vergütet. Im EBM wurde 2022 hierfür die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 aufgenommen.

Absenkung gefordert

Die Krankenkassen wollten eine deutliche Absenkung der Vergütung, was aber von der KBV erfolgreich abgelehnt wurde. Ärzte erhalten auch in 2023 rund 10 Euro für die Erstbefüllung, das hat der Erweiterte Bundesausschuss entschieden.

Anpassung oder Verlängerung

Derzeit ist der Aufwand für die Befüllung der ePA noch nicht abschätzbar, da diese kaum eingesetzt wird. Eine Entscheidung über die weitere Bewertung der GOP 01648 müsen KBV und Krankenkassen bis 30. September 2023 getroffen haben.

Verpflichtung

Ärzte in Praxen und Krankenhäusern sind seit Juli 2021 verpflichtet, auf Wunsch des Patienten die digitalen Akten mit Befunden, Therapieplänen etc. aus dem aktuellen Behandlungskontext zu befüllen. Auch im

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV

Veröffentlicht am: 28. Dezember 2022Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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