Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern müssen Medizinprodukte bzw. medizintechnische Geräte in Arztpraxen und Kliniken regelmäßig überprüft werden. Das schreibt die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukte (MPBetreibV) vor. Dazu kommen noch weitere Prüfvorgaben von Berufsgenossenschaften und Versicherungen.

Verschiedene Kontrollen

Nach MPBetreibV muss eine sicherheitstechnische Kontrolle, z .B. von Defibrillatoren, Infusions- oder Beatmungsgeräten, spätestens alle zwei Jahre erfolgen und darf nur durch ausreichend geschultes Personal mit der nötigen Prüferfahrung durchgeführt werden. Weiterhin gibt es eine messtechnische Kontrolle, z. B. von Blutdruckmessgeräten, Thermometern oder Audiometern. Hinzu kommen noch Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln, wie Mehrfachsteckdosen nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV).

Für Arnold Staedel, Leiter des Geschäftsfeldes Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH, macht es daher Sinn, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen an einem Termin zusammengefasst werden, um die Ausfallzeiten der Geräte zu minimieren.

TÜV SÜD bietet nicht nur die Prüfung von medizintechnischen Geräten an, sondern unterstützt auch mit der kostenfreien Online-Plattform netinform bei der Ablage der Prüfberichte und der rechtssicheren Dokumentation sowie bei der Einhaltung der Prüffristen.

Weitere Informationen zur den sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen gibt es auf der Website von TÜV SÜD

Quelle: PI TÜV SÜD

Veröffentlicht am: 5. März 2023Kategorien: ManagementSchlagwörter:

Weitere Artikel

Newsletter

Anzeige

TOP-News

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV

Stellenmarkt MFA

Mediadaten MFA-heute.de 2024

MFAHeute.de-Banner_Mediadaten2024

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Herzformate – Ideen, die verbinden

Banner Herzformate