Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitalen Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) soll auch die elektronische Überweisung (eÜberweisung) eingeführt werden. Das wird auch von der KBV unterstützt. Es sollte aber ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Praxen funktionieren und Mehrwerte für die Versorgung schaffen. Die KBV hat dazu ein eigenes Konzept entwickelt.

KBV-Konzept

Das Konzept beschreibt die nötige Infrastruktur sowie Abläufe im Praxisalltag und zeigt, wie die eÜberweisung die Terminvergabe durch die Praxen und in akuten Fällen durch die 116117 optimieren kann. Die eÜberweisung und die damit verbundene Patientensteuerung erfordere verbindliche Regeln für alle Beteiligten – auch für die Patientinnen und Patienten.

Zugriffsrechte

Für KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner ist die elektronische Patientenakte (ePA) jedoch nicht als Grundlage für einen verlässlichen Prozess geeignet. Klar geregelt sein müssen auch die Zugriffsrechte für den Versorgungsfachdienst, fordert Steiner. „Ärzte und Ärztinnen sowie deren Praxismitarbeitende müssen Zugriff auf alle Informationen haben – ebenso Patientinnen und Patienten über ihre ePA-App.“ Zugriff bräuchten auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die medizinischen Inhalte einer eÜberweisung stünden ausschließlich den an der Behandlung beteiligten Arztpraxen sowie den Patienten zur Verfügung, betont Steiner.

Quelle: News KBV

Veröffentlicht am: 7. August 2026Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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