Die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Danach sollen gesunde Erwachsene künftig erst ab 75 Jahren eine jährliche Auffrischung erhalten. Zudem entfällt die Empfehlung, bei Erwachsenen eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte – Impfung oder Infektion – aufzubauen.

Geringes Risiko

Bisher sieht die Schutzimpfungs-Richtlinie eine COVID-19-Auffrischimpfung für gesunde Erwachsene ab 60 Jahren vor. Hintergrund für die Anhebung der Altersgrenze sind deutlich gesunkene Hospitalisierungs- und Sterberaten sowie das insgesamt geringe Risiko schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe. Die Ständige Impfkommission (STIKO) sieht daher in der Regel keine Indikation mehr für unter 75-Jährige.

Impfzeitpunkt

Die jährliche Auffrischimpfung soll möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Versäumte Impfungen können im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Zu beachten sind außerdem die jeweils geltenden Regelungen in den regionalen Impfvereinbarungen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 13. September 2026Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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