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Keine Zettelwirtschaft mehr ab Sommer 2023. Dann können gesetzlich Versicherte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ihre E-Rezepte aus der Arztpraxis in der Apotheke einlösen. Das gilt auch bei verordneten Arzneimitteln im Rahmen einer Videosprechstunde.
Das E-Rezept wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. In der Apotheke müssen Versicherte dann nur ihre Gesundheitskarte in ein spezielles Kartenlesegerät einstecken. Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland besitzen bereits eine elektronische Gesundheitskarte.
Keine Speicherung auf der eGK
Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert. Die eGK dient gewissermaßen als Schlüssel, um der Apotheke das Rezept aus der Praxis freizugeben. Nicht eingelöste Rezepte aus den letzten 100 Tagen sind einsehbar, so dass bei Bedarf auch mehrere Rezepte auf einmal einlösbar sind.
Kostenfreie App „Das E-Rezept“
Daneben gibt es weitere Einlösewege für das E-Rezept. Die kostenfreie App „Das E-Rezept“ der gematik bietet besonders viele Vorteile und Flexibilität. Versicherte benötigen von ihrer Krankenkasse für die Freischaltung eine NFC-fähige eGK und eine PIN.
Ab Sommer 2023 wird es zudem möglich sein, sich über eine digitale Identität in die E-Rezept-App einzuloggen. Wer auch weiterhin einen Ausdruck zum E-Rezept haben möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf und kann seinen Arzt oder seine Ärztin darum bitten. Statt des bislang bekannten rosafarbenen Rezepts erhalten Patienten einen Papierausdruck mit Rezeptcode. In der Apotheke wird der Code abgescannt und die Kunden können dann ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
Weitere Infos zur kostenfreien App finden Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.
(djd)