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Antibiotikahaltige Säfte für Kinder sind seit Monaten Mangelware. Die KBV hatte bereits ein schnelles Handels der Politik gefordert.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat reagiert und Ende April 2023 im Bundesanzeiger die Versorgungsnot von fehlenden Antibiotika-Säften für Kinder bekannt gegeben. Dadurch können die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG, § 79 Absatz 5) im Einzelfall befristet abweichen.
Leichterer Import
Erleichtert wurde insbesondere der Import ausländischer Präparate, zum Beispiel von Chargen mit fremdsprachiger Aufmachung und ohne deutschsprachigen Beipackzettel. Die Behörden stellen dann eine deutschsprachige Version der Packungsbeilage digital zur Verfügung. Dabei werden nur zugelassene und regulär im Markt befindliche Arzneimittel importiert.
Erste Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben bereits mitgeteilt, entsprechende Notmaßnahmen zu erlassen.
Durch die Bekanntmachung des Versorgungsmangels und den damit verbundenen Importmöglichkeiten wird erwartet, dass sich die Lage etwas entspannt.
ALBVVG soll Versorgungslage verbessern
Das Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll im Sommer 2023 verabschiedet werden. Vorgesehen sind u. a. höhere Abgabepreise für Kinderarzneimittel. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten für ärztlich verordnete Medikamente. Für rabattierte Arzneimittel soll es eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung geben. Bei Rabattverträgen für Antibiotika und Onkologika sollen die Ausschreibungen so verändert werden, dass künftig mehr Lieferanten zur Verfügung stehen.
Quelle: KBV