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Nachdem die Änderungsanträge am Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) bekannt geworden sind, gibt es von Seiten des AOK-Bundesverbands Kritik.
Für Dr. Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, werden die Ausschreibungsmöglichkeiten von Arzneimittel-Rabattverträgen nochmals verschlimmbessert und damit die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung empfindlich geschwächt.
Aufweichung der Rabattverträge
Das Bundesministerium für Gesundheit im Zusammenspiel mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will künftig anhand von nicht näher beschriebenen Merkmalen eine drohende oder bestehende Marktkonzentration feststellen können. Ist dies der Fall, können auf dieser Grundlage wiederum die neuen Ausschreibungs-Regelungen, die zuletzt für Antibiotika geplant waren, auf weitere Arzneimittel-Gruppen ausgeweitet werden.
Dr. Reimann sieht darin eine weitere Aufweichung der Ausschreibungs-Systematik.
„Es ist naiv anzunehmen, dass mit den geplanten Änderungen keine Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung verbunden sein werden. Kurz nach den von Minister Lauterbach angekündigten Beitragserhöhungen werden damit jetzt auch noch Gesetzesregelungen angeschoben, die zu zusätzlichen Ausgaben und weiteren Belastungen für die Beitragszahlenden führen werden.“, so die Vorvorsitzende.
(ots)