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Am 23. Juni 2023 wurde das „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ (ALBVVG) beschlossen. Dem Bundesministerium für Gesundheit nach bedeutet dies Folgendes:
Für Kinderarzneimittel werden die Preisregeln gelockert (unter anderem werden Festbeträge und Rabattverträge hier abgeschafft). Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum müssen bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden.
Der Preisdruck durch Zuzahlungsbefreiungsregeln wird gesenkt (statt heute 30 Prozent liegt die Zuzahlungsbefreiungsgrenze künftig bei 20 Prozent). Es soll eine Vereinfachung der Austauschregeln für Apotheken geben (ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apothekerinnen und Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben).
Preisinstrumente für versorgungskritische Arzneimittel können im Fall einer Marktverengung gelockert werden (gibt es bei wichtigen Arzneimitteln zu wenig Anbieter, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden).
Es soll erhöhte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimitteln geben, vorhandene Strukturen zur Bewältigung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln werden gestärkt und es gibt Änderungen zur Verfügbarkeit neuer Reserveantibiotika (die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika für pharmazeutische Unternehmen verstärkt wird).
Es gibt aber auch weitere neue Regelungen. So können Notfallsänitäterinnen und Notfallsanitäter im Notfall künftig Betäubungsmittel rechtssicher aufgrund standardisierter ärztlicher Vorgaben verabreichen, die telefonische Krankschreibungen wird unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt und es wird ein Drug-Checking geben, das heißt, es werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass in den Bundesländern Modellvorhaben zu Drug-Checking durchgeführt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, Drogennutzende besser aufzuklären und zu beraten, Schaden zu minimieren und einen besseren Überblick über das Geschehen vor Ort zu bekommen.
Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23.06.2023
(drs)