Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) wird novelliert. Ende Juli 2023 wurde dies im Bundesgesetzblatt verkündet.

Änderungen

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nur noch digital möglich sein. In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.

Folgende neue Meldeinhalte kommen hinzu

  1. Die Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge „Divers“ und „keine Angabe“.
  2. Die Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist.
  3. Die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.
  4. Die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Die in der Übergangsfrist noch gültigen Musterformulare der vormaligen UVAV werden bis 1.10.2023 um die Inhalte 1. und 2. ergänzt und bis zum 31.12.2027 im Internet bereitgestellt.

Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen bereits vollumfänglich die für Unternehmen erforderlichen digitalen Formulare im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung.

(ots)

Veröffentlicht am: 28. Juli 2023Kategorien: DigitalSchlagwörter: ,

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