Die Finanzverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband für 2024 sind beendet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 13. September 2023 einstimmig eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Damit werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr einschließlich der Morbiditätsrate um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht. Dies wurde sowohl von KBV als auch vom GKV-Spitzenverband akzeptiert.

Tariferhöhungen für MFA werden künftig sofort berücksichtigt

Gemeinsam mit Dr. Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, hob KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen hervor, dass es der KBV gelungen sei, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt werden. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet werden“, erläuterte Hofmeister.

KBV-Chef Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen Hygieneaufwands bei speziellen Leistungen gesondert verhandelt werden.

 OW steigt 2024 auf 11,9339 Cent

Der Orientierungswert, und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, steigt dem Beschluss zufolge zum 1. Januar 2024 um 3,85 Prozent. Er beträgt dann 11,9339 Cent (aktuell 11,4915 Cent). Die restliche Erhöhung der Finanzmittel ergibt sich aus der Veränderungsrate für die Morbidität. Das Volumen dafür beträgt 43 Millionen Euro, sodass sich das Plus insgesamt auf knapp 1,6 Milliarden beläuft.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 15. September 2023Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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