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Wer darf elektronische Rezepte ausstellen und auch elektronisch unterschreiben? Welche Regeln beim Ausstellen von eRezepten zu beachten sind, wird in Teil 3 der KBV-Serie beschrieben.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) Pflicht für alle digitalen Verordnungen ist. Die verordnende und signierende Person müssen identisch sein.
Wer darf ausstellen?
Auch Weiterbildungsassistenten dürfen eRezepte ausstellen. Diese müssen aber mit ihrer eigenen eHBA signiert sein. Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Beschäftigung der Weiterbildungsassistenz genehmigt hat und die weiterbildende Person in derselben Praxis tätig ist.
Stellt ein Arzt in Weiterbildung ein eRezept aus, so muss dieser als ausstellende Person nach den Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) namentlich im eRezept hinterlegt sein. Da es sich aber um eine Leistung des Vertragsarztes handelt, der die Weiterbildungsbefugnis hat, muss dessen LANR im eRezept enthalten sein.
Verordnen und Signieren im Vertretungsfall
Im Vertretungsfall ist zu beachten, ob es sich um eine kollegiale oder eine persönliche Vertretung im Sinne der Zulassungsverordnung für Ärzte handelt, etwa im Urlaubs- oder Krankheitsfall. Bei einer kollegialen Vertretung von einem fachgleichen Kollegen in der Praxis des Vertreters verwendet dieser seine Daten und die seiner Praxis.
Bei einer persönlichen Vertretung in die Praxis des abwesenden Arztes ist es anders. Hier gibt die Vertreterin beim Ausstellen des eRezepts ihren Namen als verordnende Ärztin und die BSNR der Praxis an, in welcher sie vertritt.
Unterstützung bei Signatur-Problemen
Auf Nachfrage der KBV hatten Praxen zuletzt immer wieder angegeben, dass der Signierprozess zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Gerade beim Signieren des eRezepts, das der Patientin oder dem Patienten direkt mitgegeben wird, behindert das die Praxisabläufe.
Praxen, die Probleme mit der Dauer des digitalen Signiervorgangs beim eRezept haben, können sich unter dem folgenden Link bei der gematik melden: https://www.umfrageonline.com/s/pbvuapy. Die gematik wird dann gemeinsam mit dem betroffenen Hersteller eine Lösung für das Problem ermitteln und umsetzen.
Die nächste Folge der eRezept-Serie erscheint in den PraxisNachrichten am 21. September mit dem Thema Mehrfachverordnungen.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten