Foto: Eike Brand, © National Cancer Institute via unsplash
Digitale Helfer in Form von Gesundheits-Apps gibt es viele. Insgesamt sind es laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktuell rund 284.000 Gesundheits-Apps, die zum Download in den Stores zur Verfügung stehen. „Während die Auswahl an Gesundheits-Apps immer größer wird, nimmt die Übersichtlichkeit für die Praxismitarbeiter und Verbraucher ab. Bei der Nutzung sollten die Angaben der Apps immer kritisch und reflektiert betrachtet werden“, sagt Mark Küller, Referent für Medizinprodukte beim TÜV-Verband.
Der TÜV-Verband gibt Hinweise zum sicheren Umgang mit Gesundheits-Apps.
- Kritische Bewertung der Angaben: Betrachten Sie die Angaben von (nicht ärztlich verordneten) Gesundheits-Apps immer kritisch und reflektiert.
- Achten Sie auf Datenschutz: Bevor Sie eine Gesundheits-App herunterladen, werfen Sie einen Blick auf die Datenschutzinformationen im App-Store. TÜV-Prüfsiegel weisen auf Datensicherheit hin.
- Informieren Sie sich über den Anbieter: Lesen Sie sich die Beschreibung der Apps sorgfältig durch und recherchieren Sie den Anbieter. Vertrauenswürdige Anbieter werden transparente Informationen über ihre App und ihre Hintergrundexpertise bereitstellen.
- Prüfen Sie die Kennzeichnung und alternative Informationsquellen: Prüfen Sie, ob eine Gesundheits-App ein Medizinprodukt ist, z. B. dadurch, dass der Hersteller entsprechende Angaben in der Produktbeschreibung oder der Gebrauchsanweisung macht.
- Eine weitere Quelle kann das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sein, in dem digitale Gesundheitsanwendungen gelistet sind, die im deutschen Gesundheitssystem durch Ärzt:innen verordnet werden können.
- Konsultieren Sie Expert:innen: Wenn Sie unsicher sind oder spezifische Gesundheitsfragen haben, sollten Sie immer Expert:innen aus dem Gesundheitsbereich konsultieren. Lassen Sie sich von qualifizierten Vertreter:innen der Gesundheitsberufe beraten, bevor Sie aufgrund von App-Ergebnissen konkrete Maßnahmen ergreifen.
Quelle: PI TÜV Verband