Zum Start der sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wurde für die Erstbefüllung vom Gesetzgeber 10 Euro festgelegt. Der Bewertungsausschuss hat die bislang zum 31. Dezember befristete Vergütungsregelung verlängert.

Danach können Ärzte und Psychotherapeuten die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 vorerst bis zum 14. Januar 2025 abrechnen. Die GOP wird unverändert mit 89 Punkten bewertet und extrabudgetär vergütet. Die Patientenberatung zur ePA ist nicht Bestandteil der Leistung.

Aktuell haben nur sehr wenige Patienten eine elektronische Patientenakte von ihren Krankenkassen bekommen. Mit dem Digital-Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium die Verbreitung beschleunigen. Bis Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen.

Laufzeit der GOP kann sich noch ändern

Im Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ist ab dem 15. Januar 2025 vorgesehen, dass die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte standardmäßig bestimmte Behandlungsdaten in die ePA einpflegen müssen, es sei denn, dass die Versicherten entsprechend des „Opt-out-Prinzip“ dem ausdrücklich widersprechen. Sollte dies so kommen, könnte eine neue Vergütungsregelung für vertragsärztliche ePA-Tätigkeiten erforderlich sein.

Quelle: KBV

Veröffentlicht am: 25. Oktober 2023Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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