Die digitale Unterschrift ist ein wichtiger Teil des eRezepts. Die Komfortsignatur kann den Prozess beschleunigen und vereinfachen. Wie Praxen diesen einrichten können und was dabei zu beachten ist, zeigt der 8. Teil der KBV-Serie.

Elektronische Signatur

Unterschrieben wird das eRezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Neben der Einzelsignatur stehen die Stapel- und Komfortsignatur zur Verfügung.

Komfortsignatur

Mit der Komfortsignatur können innerhalb von 24 Stunden nach und nach bis zu 250 eRezepte oder andere Dokumente signiert werden, ohne jedes Mal die Pin eingeben zu müssen. Dazu wird einmal am Tag der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) in der Kartenlesegerät gesteckt. Durch die Eingabe der Signatur-Pin wird die Komfortsignatur aktiviert. Die Karte bleibt im Lesegerät.

Für die Komfortsignatur benötigen Praxen mindestens zwei Kartenlesegeräte, und zwar am Empfang für die Gesundheitskarten der Patientinnen und Patienten und in einem geschützten Bereich für den eHBA. Letztendlich ist die Menge der Kartenlesegeräte abhängig von der Anzahl der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte. Außerdem ist mindestens ein Konnektor mit Komfortsignaturfunktion (PTV4+) notwendig. Die Funktion muss sowohl im Konnektor als auch im Praxisverwaltungssystem (PVS) freigeschaltet werden. Praxen sollten sich dafür an ihren Dienstleister vor Ort (DVO) oder ihren PVS-Anbieter wenden.

Personalisierte Zugänge

Grundvoraussetzung für eine sichere Arbeitsweise jeder Praxis ist, dass für jeden Mitarbeitenden ein personenbezogener Login im PVS existiert. Für die Nutzung der Komfortsignatur ist dieser Punkt essenziell. Dann können alle Personen mit ihrem persönlichen Zugang Rezepte entweder vorbereiten (MFA) oder auch signieren (nur der Arzt).

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 20. November 2023Kategorien: Digital, ManagementSchlagwörter: ,

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