Zum neuen Jahr ändern sich für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte etliche Regelungen. Ab 1.1.2024  erhalten Versicherte  verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per eRezept. Auch gibt es Änderungen bei den Leistungen für Pflegebedürftige und der Brustkrebsvorsorge. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Mehr Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ab Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld. Auch für ambulante Sachleistungen, also Unterstützung durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, gibt es von den Pflegekassen fünf Prozent mehr Geld. Die genauen Beträge sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Entlastet werden aber auch Pflegebedürftige, die stationär in Heimen gepflegt werden.

Brustkrebsfrüherkennung

Ab 1. Juli 2024 haben Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Bisher konnten nur Versicherte zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre ein solches Screening erhalten. Frauen von 70 bis 75 müssen sich wegen eines Termins allerdings an die sogenannte Zentrale Stelle ihres Bundeslandes wenden. Die für ihre Region zuständige Zentrale Stelle finden Versicherte über die Website mammo-programm.de/de/termin.

Mehr zu diesen und weiteren Neuerungen finden Sie auf vdek.com.

Quelle: PI vdek

Veröffentlicht am: 28. Dezember 2023Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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