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Hilfsmittel können noch nicht elektronisch verordnet und eingelöst werden. Für die Verordnung müssen Ärzte weiterhin das Muster-16-Rezept in Papierform verwenden.
Darauf verweist die European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (eurocom), da seit 1.1.2024 irrtümlich auch Hilfsmittel elektronisch verordnet werden.
Noch kein Anschluss
Sanitätsfachhändler und orthopädie(schuh-)technische Betriebe können elektronische Verordnungen erst dann entgegennehmen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Dies ist aber erst zum 1. Januar 2026 zwingend vorgesehen. Die Verpflichtung, Hilfsmittel per E-Rezept zu verordnen, besteht für Ärzte sogar voraussichtlich erst zum 1. Juli 2027.
Auch Apotheken dürfen bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel eine irrtümlich initiierte Hilfsmittelverordnung per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen.
Die Folge: Das Rezept muss erneut und in korrekter Form ausgestellt werden. Für die Arztpraxis heißt das: doppelte Arbeit. Für Patienten: doppelte Wege. Dies gilt es zu vermeiden.
Über eurocom: eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen.
Quelle: gesundheit adhoc/PI eurocom