Was Praxen zum Start des elektronischen Rezepts am 1. Januar 2024 noch wissen sollten und welche unterstützenden Materialien sie nutzen können, ist das Thema des letzten Teils der eRezept-Serie.

Sanktionen drohen

Vertragsärzte müssen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen. Andernfalls wird die Vergütung um 1 Prozent gekürzt. Das Gesetz wurde am 14. Dezember vom Bundestag beschlossen und muss am 2. Februar noch den Bundesrat passieren.

Die Sanktionen gelten dann ab April 2024. Abschläge bei der TI-Pauschale drohen bereits ab 1. Januar, wenn Praxen die aktuelle Software-Version für das eRezept nicht eingespielt haben

Informationsangebot erweitert

In einem Starterpaket finden Praxen neben einem Infoblatt mit den wesentlichen Punkten auf einen Blick und ein weiteres Infoblatt mit Tipps und Hinweisen zum Start. Darin ist unter anderem aufgeführt, was zu tun ist, wenn die Technik nicht funktioniert, das eRezept nicht abrufbar ist oder Arzneimittel nicht lieferbar sind.

Patienteninformation

Die KBV bietet eine Patienteninformation an, die Praxen selbst ausdrucken und zum Start aushändigen können. Die Patienteninformation steht nun auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch zur Verfügung.

Alle Teile sowie alle Informationsmaterialien zum eRezept finden sich auf der Themenseite der KBV.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 4. Januar 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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