Ab 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, mit Daten aus Befunden und Behandlungen befüllt und auf nationaler Ebene für gemeinwohl-orientierte Forschungszwecke freigegeben werden. Der Patient muss aktiv widersprechen (Opt Out), wenn er die Befüllung mit seinen Daten sowie deren weiteren Nutzung nicht möchte.

Nachdem der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, sollen die Bundestagsbeschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten möglichst schnell in Kraft treten.

Aus Sicht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) ist es bedenklich, dass die ePA nicht nur als Container für Gesundheitsdaten fungiert, sondern in ihrer Gesamtheit zunehmend zu einem großen, hochsensiblen Gesundheitsdatenprofil heranwächst, um für Behandlungen sowie weitere Nutzungenoptionen zur Verfügung zu stehen.

In diesem Zusammenhang spricht sich der BDP daher erneut für eine möglichst frühzeitige Anonymisierung („Anonymisierung first“) sowie für den Grundsatz der Datensparsamkeit und eine breite und kritische Aufklärung der Bevölkerung zur ePA aus. Auch auf europäischer Ebene müssen Widerspruchsrechte wie das Opt Out und der Schutz vor einem Datenmissbrauch für Forschungszwecke gewährleistet sein.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen.

 Quelle: PI BDP

Veröffentlicht am: 6. Februar 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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