In fast allen Bundesländern, außer Bayern und Sachsen, haben festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf 5 bezahlte Tage Bildungsurlaub im Jahr. Ist in den Tarifverträgen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) zu dieser Frage keine Vereinbarung getroffen, gilt das Recht des entsprechenden Bundeslandes.

Regelungen Kleinbetriebe

In vielen Bundesländern gilt der Rechtsanspruch auf bezahlte Fortbildungstage nicht für Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeiter. Darunter fallen auch etliche Arztpraxen. Ein klärendes Gespräch ist hier dringend notwendig. Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung in bestimmten Fällen aber auch dann verweigern, wenn betriebliche Gründe gegen die Abwesenheit des Mitarbeiters spricht.

Bildungsurlaub

Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung für Fort-/ bzw. Weiterbildung, die gesetzlich geregelt ist. Die Kosten für die Seminare müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings selbst tragen.

Der Antrag wird direkt beim Arbeitgeber gestellt. Die Antragsfrist beträgt in der Regel mindestens vier bis acht Wochen vorher. Aber auch hier gibt es unterschiedliche Länderregelungen.

Weitere Informationen finden sich auf der Website bildungsurlauber.de

Veröffentlicht am: 5. April 2024Kategorien: Fortbildung, Job-NewsSchlagwörter: , ,

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