Ab Ende Juni 2024 müssen Ärzte und Psychotherapeuten zumindest in der Lage sein, eArztbriefe zu empfangen. Was bei der Nutzung zu beachten ist, stellen die KBV-PraxisNachrichten in einer Serie vor.

In der ersten Folge geht es um Ausstattung und die Technik.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).

Um eArztbriefe senden und empfangen zu können, benötigen Praxen ein eArztbrief-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem (PVS), das von der KBV zertifiziert ist. Die Installation oder Freischaltung der Software erfolgt in der Regel durch den PVS-Anbieter oder den IT-Dienstleister.

Eine aktuelle Version der eArztbrief-Software ist zudem Voraussetzung dafür, dass einer Praxis die monatliche TI-Pauschale nicht um 50 Prozent gekürzt wird. Ausnahmen gelten laut Bundesministerium für Gesundheit nur, falls der Softwarehersteller nicht liefern kann.

Für die Unterschrift auf dem eArztbrief wird die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwendet, für die ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich ist. Jeder Psychotherapeut und jeder Arzt benötigt für das Signieren einen eigenen eHBA.

Wer noch keinen eHBA hat, kann diesen bei seiner Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer bestellen.

Kommunikationsdienst KIM

Über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen), den Arztpraxen auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nutzen, läuft der sichere Versand des eArztbriefs. Er funktioniert wie ein E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen können.

Infomaterialien

Die KBV stellt Praxen zur Vorbereitung auf den eArztbrief eine ausführliche Praxisinformation bereit. Alles Wichtige auf einen Blick fasst ein Infoblatt zusammen. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen übersichtlich zusammengestellt.

Das Infoblatt der KBV finden Sie hier

Quelle: KBV PraxisNachrichen

Veröffentlicht am: 9. April 2024Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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