Die Neuregelung der Organspende in Deutschland ist seit einiger Zeit wieder Gegenstand zum Teil hitziger gesundheitspolitischer Diskussionen. In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Initiative von acht Ländern – Nordrhein-West­falen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schles­wig-Holstein -, damit mehr Organspenden erfolgen.

Beschluss

Wie im Deutschen Ärzteblatt in der Juli-Ausgabe zu lesen ist, hat der Deutsche Bundestag am 5. Juli 2024 eine Gesetzesinitiative für mehr Organtransplantationen beschlossen. Die Länderkammer votierte für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und zur Einführung der Widerspruchslösung. „Mit der Neuregelung würde künftig jeder als Organspender gelten, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Dieser Widerspruch könnte in dem in diesem Jahr gestarteten Organspenderegister, in einem Organspen­deausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Arte und Weise festgehalten werden. Einer Begründung bedürfte es nicht“ so die Autoren.

Aktuell ist es nämlich in Deutschland noch so, dass es einer ausdrücklichen Zustimmung zu Lebzeiten bedarf, um nach dem Tod Organspender zu werden. Natürlich gibt es, wie immer, Befürworter und Gegner der neuen geplanten Regelung. Aber ein Fakt ist nicht weg zu diskutieren: „Deutschland liegt bei der Zahl der Organspenden international auf einem hinteren Platz. Die Zahl der Spender stagniert seit Jahren. 2023 standen 8.385 Patienten auf der Warteliste für ein Organ. Gespendet wurden 2.877 Organe von 965 Menschen“, so der Wortlaut im Deutschen Ärzteblatt.

(drs)

Quelle: Beitrag im Deutschen Ärzteblatt vom 5. Juli 2024

Veröffentlicht am: 23. Juli 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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