Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. haben sich zum 1. Juli 2024 auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt.

Es wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Für Privatversicherte wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Anlass

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Zur Abrechnungsempfehlung

(ots) PI PKV

Veröffentlicht am: 5. Juli 2024Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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