Das Einlösen von E-Rezepten in der Apotheke war bisher nur für gesetzlich Krankenversicherte möglich. Jetzt können auch Privatversicherte dieses Verfahren nutzen. Auf diese neue digitale Dienstleistung der Apotheken machen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) aufmerksam.

Privatversicherte müssen das E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder legen den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vor. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat.

Manko: Noch nicht alle privaten Kostenträgen bieten ihren Versicherten das E-Rezept an.

DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann sagt „Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können. Wir hoffen, dass die Privatversicherten unser neues Angebot annehmen.“ Für ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas ist es erfreulich, dass jetzt auch für Privatversicherte bundesweit die Voraussetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen wurden.

Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikamentes wird für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt. Das kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.

(ots) / PI ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Veröffentlicht am: 24. Juli 2024Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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