Laut Behindertengleichstellungsgesetz dürfen Menschen mit Behinderungen ihre Assistenzhunde in öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser mitführen. Nur in begründeten Fällen gibt es Ausnahmen.

Hygiene

An Orten, wo sich Menschen in Straßenkleidung aufhalten, wie z. B. in Arztpraxen, Therapieräumen, Krankenhäusern oder Cafeterien gibt es grundsätzlich keine hygienischen Bedenken gegen Assistenzhunde. Es gibt aber auch Einzelfälle, wo eine Mitnahme in der Arztpraxis aufgrund von Infektions- oder Gesundheitsgefahren nicht gewünscht wird. Hier sollten Praxisteams dann versuchen, Patientinnen und Patienten, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zum Beispiel in den Randzeiten einzubestellen und so eine passende Lösung zu finden.

Assistenzhunde

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Tiere, die Menschen mit Beeinträchtigungen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern. Sie sind nicht mit Therapiehunden zu verwechseln.

Mehr Informationen zur Assistenzhundeverordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 9. August 2024Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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