Die elektronische Patientenakte (ePA) ist für die Bundesregierung das zentrale Element der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Krankenkassen legen ab 15. Januar 2025 für jeden gesetzliche Versicherten eine ePA an, wenn dem nicht widersprochen wird.

Akte ePA

Alle wichtigen Informationen zur Gesundheit eines Versicherten wie Befundberichte, Arztbriefe, Labordaten oder die Medikation einrichtungsübergreifend werden in der ePA gesammelt. Welche Daten darin gespeichert werden sollen, bestimmen die Versicherten selbst.

Behandlungsdokumentation

Die ePA ersetzt aber nicht die Behandlungsdokumentation. Ärzte und Psychotherapeuten sind nach Gesetz und Berufsordnung weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten festzuhalten, elektronisch oder auf Papier. An dieser Dokumentationspflicht ändert sich mit der ePA nichts.

Unverändert bleibt auch der kollegiale Austausch: Ärzte und Psychotherapeuten übermitteln Befunde oder Arztbriefe, auch wenn sie sie in der ePA ablegen, weiterhin direkt an einen weiterbehandelnden oder überweisenden Kollegen.

Start in Franken und Hamburg

In den Modellregionen Franken und Hamburg wird ab 15. Januar eine vierwöchige Pilotphase gestartet. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin strebt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den 15. Februar 2025 an.

Die KBV-Serie ePA will die Praxen bei den Vorbereitungen unterstützen. Alle zwei Wochen wird ein besonderer Aspekt beleuchtet.

Ausführliche Informationen zur Einführung der ePA sowie ein Erklärvideo finden Sie auf der KBV-Website

Quelle: KBV-Praxisnachrichten

Veröffentlicht am: 13. September 2024Kategorien: ManagementSchlagwörter: , ,

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