Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Fotograf: VLH
Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte Geld und Steuern sparen, wenn sie das Deutschland-Ticket als Job-Ticket nutzen. Welche Möglichkeiten es gibt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) anhand von Beispielen.
Arbeitnehmer bezahlt selbst
Wer das Deutschland-Ticket aus eigener Tasche bezahlt und für berufliche Fahrten nutzt, kann es als Werbungskosten von der Steuer absetzen, und darüber hinaus natürlich auch noch für private Fahrten nutzen. Allerdings kann es sein, dass es steuerlich gesehen besser ist, die Entfernungspauschale anzusetzen.
Gehaltsextra
Zahlt der Arbeitgeber das Deutschland-Ticket als Jobticket, das heißt, es wird dem Mitarbeiter zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, bleibt es steuerfrei.
Aber Achtung: Wer darüber hinaus die Entfernungspauschale für Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend macht, muss damit rechnen, dass das Finanzamt diese Werbungskosten um den Zuschuss für das Ticket kürzt.
Arbeitgeber zahlt einen Teil
Zahlt der Arbeitgeber zwar nicht das ganze Deutschland-Ticket als Jobticket, aber übernimmt immerhin 25 Prozent der Kosten, dann können Mitarbeiter von einem reduzierten Preis profitieren.
Wichtig: Das Deutschland-Ticket-Jobticket wirkt sich nicht auf die Sachbezugsgrenze von 50 Euro aus. Soll heißen: Wer das Ticket oder einen Teil davon vom Arbeitgeber spendiert bekommt, kann darüber hinaus trotzdem noch Sachbezugsleistungen bis zur Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.
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(ots) PI VLH