Für die Omikron-Variante KP.2 steht künftig ein weiterer angepasster COVID-19-Impfstoff bereit. Arztpraxen können Comirnaty KP.2 bis 5. November erstmals bestellen. Das Vakzin von BioNTech/Pfizer steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und –Therapeutika (ZEPAI) für alle Altersgruppen zur Verfügung. Die an JN.1 angepassten Comirnaty-Impfstoffprodukte sind weiterhin erhältlich.

Erste Auslieferung

Eine erste Auslieferung des angepassten monovalenten mRNA-Impfstoffs KP.2 an die Praxen soll laut ZEPAI am 11. November erfolgen. Dazu reichen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag, 5. November, 12 Uhr, bei der Apotheke ein. Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich.

Für die Lagerung und Haltbarkeit gelten die gleichen Vorgaben wie für die bisherigen COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer. Das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen) bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen auch über ihre Apotheke.

COVID-19-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty KP.2 werden mit der Pseudonummer 88348 und dem entsprechenden Suffix abgerechnet. Die Ziffer kann sofort ab Auslieferung des neuen Impfstoffs verwendet werden. Eine Meldung der durchgeführten Impfungen ist seit 1. Juli nicht mehr erforderlich. Die Dokumentation erfolgt wie bei anderen Impfungen auch in der Patientenakte sowie im Impfausweis.

ZEPAI: Kein Regressrisiko für Ärzte

Das ZEPAI weist darauf hin, dass der vom Bund bereitgestellte Impfstoff wie bisher nur in Mehrdosenbehältnissen und nicht als Einzeldosen zur Verfügung steht. Der Bund wird daher weiterhin keine Regressansprüche erheben, sollten trotz bedarfsgerechter Bestellung oder sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder weniger als beispielsweise 6 Impfstoffdosen aus einem Mehrdosisbehältnis entnommen werden.

Mehr Informationen zum neuen Impfstoff und Abrechnung etc. finden Sie hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 22. Oktober 2024Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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