Auch bei einer Videosprechstunde müssen Ärzte und Psychotherapeuten die Anschlussversorgung der Patienten gewährleisten. Auf diese und weitere Qualitätsstandards für die Videosprechstunde in und außerhalb der Praxisräume haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Die Vereinbarung tritt zum 1. März 2025 in Kraft.

Sicherstellung Anschlussbehandlung

Die Sicherstellung einer Anschlussbehandlung für den Patienten kann durch einen zeitnahen Termin in der entsprechenden Praxis erfolgen oder durch eine Überweisung zu einem Facharzt oder die Einweisung in ein Krankenhaus, wenn dies medizinisch erforderlich ist.

Terminvermittlungsdienste sind daher ab September verpflichtet, Patienten vorrangig eine Videosprechstunde bei einem Arzt oder Psychotherapeuten zu vermitteln, deren Praxis sich in räumlicher Nähe zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort befindet.

Videosprechstunde außerhalb der Praxis

Ärzte und Psychotherapeuten dürfen außerhalb ihrer Praxisräume, zum Beispiel zu Hause, Videosprechstunden anbieten. Eine Voraussetzung laut Vereinbarung ist ein voll ausgestatteter Telearbeitsplatz in einem geschlossenen Raum. Zudem muss der Arzt oder Therapeut auf seine elektronische Behandlungsdokumentation zugreifen können. Die Versorgung der Patienten per Video aus dem Ausland ist nicht gestattet.

Die ausführliche Pressemitteilung erhalten Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 28. Februar 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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