
Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen TV- und Google-Werbung erlassen, Bildrechte: IMAGO/Future Image, Fotograf: Christoph Hardt
Während sich Apotheken in Deutschland an Recht und Gesetz halten, ignorieren diverse Internetplattformen regulatorische Rahmenbedingungen immer öfter. Regelmäßig geht die Apothekerkammer Nordrhein gegen Rechtsverstöße vor – wie jetzt bei einem digitalen Anbieter, der für sogenannte Abnehmspritzen im Fernsehen und bei einer Suchmaschine Werbung geschaltet hat.
Keine Werbung
Die Internetplattform darf vorerst keine Werbung mehr für „Wegovy“ und „Mounjaro“ schalten und sich nicht Internet-Apotheke nennen. Das hat das Landgericht München I nun einer einstweiligen Verfügung unterbunden
„Was bei Potenzmitteln anfing, erleben wir jetzt auch bei semaglutidhaltigen Präparaten, die den Hunger zügeln und damit zum Gewichtsverlust führen und auch bei medizinischem Cannabis“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer und der Apothekerkammer Nordrhein.
Kathrin Luboldt, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Nordrhein, ergänzt weiter: „Fach- und sachgerecht arbeitende Ärztinnen und Ärzte, die sich Zeit für die Patienten nehmen und nach einer vernünftigen Form des Dialogs mit Patienten zu einer Therapie-Empfehlung kommen, das war, ist und bleibt die beste Versorgung für Patienten.
Politik gefragt
Nun will die Apothekerkammer Nordrhein auf die Politik zugehen. „Wir wünschen uns eine Registrierungspflicht ausländischer Dienstleister mit Benennung eines Vertreters im Inland. Denn für das, was sich Internetplattformen leisten, müssen sie endlich auch Ross und Reiter in Deutschland nennen, die man persönlich zum Schutz der Verbraucher belangen kann. Dafür setzen wir uns ein, damit das Internet auch im Gesundheitsbereich kein rechtsfreier Raum ist. Denn wenn es schiefgeht, dann sind wieder die Apotheken vor Ort gefragt.“
Quelle: ots / Apothekerkammer Nordrhein