
Bild von Moondance auf Pixabay
Gefäßverengungen an der Halsschlagader, sogenannte Karotisstenosen, können den Blutfluss hemmen und zu einer Unterversorgung am Kopf und Gehirn führen. Sie entstehen meist durch Ablagerungen an den Gefäßwänden und treten im Alter häufig auf. Neben der Behandlung mit Medikamenten stehen verschiedene Eingriffe zur Gefäßwiedereröffnung (Revaskularisation) als Therapieoption zur Verfügung.
Künftig können sich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation zur Behandlung der Karotisstenose empfohlen wurde. Die als Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich angezeigt ist. Zudem beraten sie zu möglichen Behandlungsalternativen.
Genehmigung für Zweitmeinung
Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2025 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu geplanten gefäßchirurgischen Eingriffen bei Karotisstenosen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
Folgende Facharztgruppen besitzen dazu die nötige fachliche Qualifikation:
- Neurologie
- Innere Medizin und Angiologie
- Innere Medizin und Kardiologie
- Gefäßchirurgie
- Radiologie mit besonderer Expertise in endovaskulären Verfahren
- Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie oder
- Neurochirurgie
Die Indikationsstellung soll im Zweitmeinungsverfahren interdisziplinär unter Einbeziehung einer Neurologin oder eines Neurologen erfolgen. Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Ärztinnen und Ärzte der oben genannten medizinischen Fachgebiete hinzugezogen werden.
Quelle: PI G-BA