Rund um die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es eine Fülle von Fragen. Die KBV-PraxisNachrichten geben Antworten auf die 10 häufigsten Fragen:

  1. Muss die eGK zur Befüllung der ePA gesteckt sein? Nein, sie muss nicht dauerhaft gesteckt sein. Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhält die Praxis für 90 Tage Zugriff auf die ePA des Patienten.
  2. Müssen Patienten in der Praxis eine PIN eingeben? Nein, Patienten müssen zu keinem Zeitpunkt eine PIN eingeben, damit Praxen auf die ePA zugreifen dürfen. Es stimmt aber, dass Patienten bei erstmaliger Anmeldung in der ePA-App ihrer Krankenkasse eine PIN benötigen.
  3. Müssen Ärzte die ePA routinemäßig checken? Nein, Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, routinemäßig und anlasslos in die ePA ihres Patienten zu schauen.
  4. Müssen Patienten der Befüllung ihrer ePA schriftlich zustimmen? Eine Einwilligung per Unterschrift ist nur bei Ergebnissen genetischer Untersuchungen erforderlich.
  5. Was ist bei besonders sensiblen Daten zu beachten? Bei hochsensiblen Daten insbesondere bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen sind Praxen verpflichtet, die Patienten auf ihr Recht zum Widerspruch hinzuweisen und einen etwaigen Widerspruch zu protokollieren.
  6.  Gehört jede Erkrankung in die ePA? In die ePA gehört das, was Ärzte und Psychotherapeuten heute schon an Kolleginnen und Kollegen berichten und was für diese von Interesse sein kann.
  7. Werden Daten aus dem PVS automatisch hochgeladen? Es werden keine Daten oder Dokumente aus der Behandlungsdokumentation eines Arztes oder Psychotherapeuten automatisch – also ohne deren Zustimmung und Zutun – in die ePA hochgeladen und dort abgelegt.
  8. Ersetzt die ePA die Behandlungsdokumentation? Nein. Ärzte sind nach Gesetz und Berufsordnung weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen über die Behandlung ihrer Patienten zeitnah festzuhalten – elektronisch oder auf Papier.
  9. Erhalten Praxen Arztbriefe weiterhin direkt? Die ePA ändert nichts an der innerärztlichen Kommunikation.
  10. Können die Krankenkassen die ePA ihrer Versicherten einsehen? Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf Daten in der ePA.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 30. März 2025Kategorien: DigitalSchlagwörter: ,

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