Im Rehabilitationssport war die sogenannte telemedizinische Leistungserbringung, umgangssprachlich auch Online-Rehasport genannt, während der Pandemie zeitlich befristet zugelassen, um ein kontinuierliches Training der Teilnehmenden zu sichern.

Regelungen definieren

Die Verbände der Krankenkassen wollen auf Bundesebene mit einem Eckpunktepapier grundlegende Regelungen definieren, unter denen zunächst eine Erprobung des Rehabilitationssports im Online-Format in Verbindung mit einer Begleit-Evaluation stattfinden kann. Das Online-Format soll aber keinen Ersatz für Rehasport in Präsenz darstellen.

RehaSport Deutschland e.V. (RSD) begrüßt ausdrücklich diese Initiative als Weiterentwicklung des Rehabilitationssports. „Sowohl Präventionsangebote als auch Programme der Rehabilitationsnachsorge werden längst im Online-Format umgesetzt. Es ist Zeit, dass der Rehasport nachzieht.“ sagt Sabine Knappe, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands beim RSD.

Immer wieder können Lebensumstände wie z. B. ein defekter Aufzug oder winterliche Straßenverhältnisse ein regelmäßiges Training von Rehasportlerinnen und Rehasportlern verhindern. Die Möglichkeit einer Teilnahme am Online-Rehasport kann eine längerfristige Unterbrechung des Trainings vermeiden. „Der RSD wird sich gerne an der geplanten Erprobungsphase beteiligen“, betont Sabine Knappe.

Rehabilitationssport ist eine ärztlich verordnete Maßnahme zur Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit von Menschen, die aufgrund von Verletzungen, Krankheiten oder Behinderungen Einschränkungen haben.

Mehr Informationen zum Rehasport finden Sie auf www.rehasport-deutschland.de

Quelle: PI RSD

Veröffentlicht am: 18. März 2025Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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