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Die KBV stellt Ärzten und Psychotherapeuten eine aktualisierte Praxisinfo zum schnellen Überblick der zahlreichen Neuerungen zur Videosprechstunde zur Verfügung.
Flexibilisierung
Zur Flexibilisierung der Videosprechstunde hat es seit Jahresbeginn einige Änderungen gegeben. Unter anderem wurde die Leistungsbegrenzung in der Videosprechstunde aufgehoben und die Regelung zur Anzahl der Behandlungsfälle, die ausschließlich per Video erfolgen, angepasst.
Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für bekannte Patientinnen und Patienten einen Zuschlag. Zudem können Leistungen wie die Probatorik in der Psychotherapie nun auch online stattfinden.
In der Praxisinformation hat die KBV altes und neues Wissen zur Videosprechstunde zusammengefasst. So erfahren Interessierte, was sie an Technik benötigen, wie eine Videosprechstunde abläuft und wie die Vergütung geregelt ist.
Zudem werden die Obergrenzen für die Fallzahlen bei bekannten und unbekannten Patienten erläutert. Aufgelistet sind außerdem die Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Videosprechstunde verordnen können.
Die aktualisierte Praxisinfo der KBV finden Sie hier
Quelle: KBV-PraxisNachrichten