Patienten können sich ab 1. April 2025 eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen einer von drei möglichen Eingriffen zur Behandlung eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms ohne Metastasen empfohlen wurde. Konkret sind das die chirurgische Entfernung der Prostata (Prostatektomie), die perkutane Strahlentherapie oder die interstitielle Brachytherapie.

Berechtigung Zweitmeiner

Zur Zweitmeinung beim lokal begrenzten Prostatakarzinom ohne Metastasen sind Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Urologie oder Strahlentherapie berechtigt. Sie können ab April eine entsprechende Genehmigung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen und die Leistung nach Erhalt der Genehmigung durchführen und abrechnen.

Zweitmeiner beraten in Bezug auf den empfohlenen Eingriff und mögliche Therapie- oder Handlungsalternativen, um Betroffenen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Information

Ärztinnen und Ärzte („Erstmeiner“) sind bei den genannten planbaren Eingriffen verpflichtet, ihre Patienten über den Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren.

Alles Wichtige zum Thema Zweitmeinung finden Sie auf der Website der KBV.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 1. April 2025Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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