Derzeit steht ein verpflichtendes Primärsystem für gesetzlich Krankenversicherte in der Diskussion. Aus Sicht der zuständigen Fachgesellschaft DGOU und der Berufsverbände BDC, BVOU und BNC weist dieses jedoch gravierende Schwächen auf. Das System sieht vor, dass gesetzlich Krankenversicherte mit akuten Verletzungen des Bewegungsapparates, wie einem Armbruch beim Radfahren oder einer Knieverletzung beim Treppensturz, zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen müssen.

Gefahr von Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem

Die unfallchirurgischen Ärzte und Ärztinnen fordern, dass das bewährte System der unmittelbaren Unfallversorgung durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für gesetzlich Versicherte erhalten bleibt. Gerade bei Verletzungen des Bewegungsapparates sei eine schnelle und kompetente Versorgung entscheidend, um Folgeschäden und langwierige Behandlungen zu vermeiden.

Ein verpflichtendes rein hausärztlich gesteuertes Primärarztsystem birgt aus ihrer Sicht die Gefahr, das Gesundheitssystem zusätzlich zu belasten und Fehlsteuerungen zu begünstigen:

  • Überlastung der Hausarztpraxen: Hausärzte wären mit einer Flut an Patienten konfrontiert, die sie weder effizient noch angemessen behandeln können.
  • Verzögerung der Behandlung: Akute Verletzungen müssten erst begutachtet und überwiesen werden, bevor eine fachärztliche Behandlung erfolgen kann – mit schwerwiegenden Folgen für die Genesung.
  • Steigende Kosten: Mehr Bürokratie und unnötige Überweisungen würden das System verteuern, ohne die Versorgung zu verbessern.

Verbände und Fachgesellschaft verweisen zudem auf das bestehende System der Durchgangsärzte (D-Ärzte), das sich bei der Behandlung von Arbeitsunfällen seit Jahrzehnten bewährt habe.

Quelle: PI Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)

Veröffentlicht am: 1. Mai 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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