In einer Resolution wendet sich die Bundesapothekerkammer (BAK) gegen den missbräuchlichen Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Online-Plattformen.

„Die Versorgung der Menschen mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wie Medizinalcannabis darf nicht den kommerziellen Interessen von digitalen Handelsplattformen unterworfen werden“, sagt BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann.

Mithilfe standardisierter Fragebögen werden dort ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt immer wieder Rezepte für Medizinalcannabis und andere beratungsbedürftige Arzneimittel ausgestellt.

Resolution

Die Resolution wurde kürzlich von den 17 Präsidentinnen und Präsidenten der Landesapothekerkammern beschlossen. Demnach sei es bedenklich, dass Plattformen immer häufiger nicht nur der Vermittlung von Bestellungen, sondern auch der „Beschaffung“ von Verschreibungen dienten.

Forderung der BAK: „Die Bundesapothekerkammer appelliert an Politik und Aufsichtsbehörden, die Gesundheit der Patientinnen und Patienten durch die konsequente Stärkung patientenorientierter, heilberuflicher Strukturen zu sichern.

Quelle: ots / PI ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Veröffentlicht am: 11. Juni 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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