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Die flexible Wundkontaktauflage UrgoStart Tül ist zur Wundbehandlung von diabetischen Fußulzera ab sofort verordnungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Produkt in die Liste der erstattungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Damit übernehmen die Krankenkassen bundesweit die Kosten für das Produkt.
Nach dem G-BA-Beschluss dürfen Ärztinnen und Ärzte UrgoStart Tül zur Wundbehandlung von diabetischen Fußulzera, nach Ausschluss einer kritischen Ischämie, bei Erwachsenen verordnen, deren Wunden nicht infiziert sind und bei denen nach einer mindestens zweiwöchigen Behandlung mit Verbandmitteln nach Paragraf 53 der Arzneimittel-Richtlinie ein Heilungsfortschritt ausblieb.
Die Aufnahme von UrgoStart Tül in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie erfolgte auf Antrag des Herstellers. Die damit verbundene Verordnungsfähigkeit ist zunächst bis zum 5. Mai 2027 befristet, da die Zertifizierung und die damit verbundene Verkehrsfähigkeit des Produkts dann ausläuft.
Der nun gefasste Beschluss tritt mit Wirkung zum 5. Juni in Kraft und wird zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Den G-BA-Beschluss finden Sie hier
Quelle: KBV-PraxisNachrichten