Zum 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Durch die Zusammenlegung steht ein Jahresgesamtbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für die eine oder andere Leistungsart ausgegeben werden kann. Das verschafft Pflegebedürftigen mehr Freiheit für die Organisation ihrer Betreuung, wenn ihre Pflegeperson eine Auszeit plant oder aufgrund von Krankheit oder sonstigen Umständen verhindert ist.

Für die Verhinderungspflege gilt mit acht Wochen künftig die gleiche Höchstdauer wie für die Kurzzeitpflege. Nach Abschluss einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege erhält der oder die Versicherte eine Information vom Leistungserbringer über die Höhe des verbrauchten Budgets und kann daraus schlussfolgern, wie viel des Jahresbetrags noch zur Verfügung steht.

Vorlauf einplanen

Wer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, sollte ausreichend Vorlauf einplanen: Es kann einige Zeit dauern, eine Verhinderungspflege zu organisieren oder einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Bei der Suche hilft der vdek-Pflegelotse (www.pflegelotse.de) mit Informationen über zahlreiche Kurzzeitpflegeangebote und ambulante Pflegedienste.

„Die Ersatzkassen setzen sich für die bestmögliche Unterstützung pflegender Angehöriger ein, denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Quelle: Gesundheit adhoc / PI vdek

Veröffentlicht am: 1. Juli 2025Kategorien: PflegeSchlagwörter:

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