Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und die Abgabefrist am 31. Juli verpasst hat, sollte jetzt schnell handeln. Ansonsten könnte es teuer werden.

Welche Strafen das Finanzamt festsetzen kann und ob sich die Abgabefrist vielleicht sogar nachträglich verlängern lässt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe

Verspätungszuschlag

Der Verspätungszuschlag beläuft sich auf 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuerfestsetzung – mindestens aber 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden.

Ob ein Verspätungszuschlag erhoben wird, liegt in bestimmten Fällen im Ermessen des Finanzamts. Wenn die Steuererklärung jedoch 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht eingegangen ist, muss ein Zuschlag zwingend festgesetzt werden.

Finanzamt kontaktieren

Hat man die Abgabefrist verpasst, kann es sich lohnen, zeitnah Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen und die Gründe dafür zu erläutern. So lässt sich ein Verspätungszuschlag möglicherweise noch verhindern.

Wichtig: Wer seine Einkommensteuererklärung durch Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wie der VLH erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2024 länger Zeit, und zwar bis zum 30. April 2026.

Quelle: gesundheit adhoc / PI Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.

Veröffentlicht am: 12. August 2025Kategorien: FinanzenSchlagwörter:

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