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Das grundliegende Ziel des Pflegekompetenzgesetz (PKG) ist es, die Kompetenzen der in der Pflege tätigen Personen zu stärken. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) sieht allerdings Änderungsbedarf in mehreren Punkten, insbesondere hinsichtlich der Einbindung vorhandener Strukturen und Berufsgruppen in der ambulanten Versorgung.
Kritisch zu sehen
Kritisch bewertet wird insbesondere, dass die Kompetenzen der rund 340.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie deren fortgebildeter Kolleginnen und Kollegen – etwa als Nichtärztliche Praxisassistent*innen (NäPA), Versorgungsassistent*innen in der Hausarztpraxis (VERAH®), Entlastende Versorgungsassistent*innen (EVA) oder mit einem Abschluss im Bereich Primary Care Management (B.A. PCM) – im Entwurf keine angemessene Berücksichtigung finden. Denn MFA leisten seit vielen Jahren einen essenziellen Beitrag zur medizinischen und pflegebezogenen Versorgung in den ambulanten Arztpraxen in Deutschland – insbesondere an der Schnittstelle zur häuslichen Versorgung, in Pflegeheimen oder in interprofessionellen Teams.
Grenzen zum Berufsbild MFA
Auch wenn es in der Ausbildung und Tätigkeit von MFA und Pflegefachpersonen gewisse Schnittmengen gibt, sieht der Verband klar definierte Grenzen: So gehört die Pflegekompetenz im Sinne pflegerischer Handlungen nicht zum Berufsbild der MFA. Die Rolle von MFA liegt vielmehr in der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie in beratenden Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und Pflegeprozessen.
Zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (PKG)
Quelle: vmf-online.de