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Zur Nutzung der elektronischen Patientenakte in den Praxen hat die KBV am 4. September 2025 eine Online-Umfrage gestartet. Ärzte, Psychotherapeuten und deren Mitarbeitende sind aufgefordert, über ihre Erfahrungen zu berichten. Eine Teilnahme ist bis zum 18. September möglich.
Aktueller Überblick
Mit der Befragung will die KBV vier Wochen vor der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Oktober einen aktuellen Überblick erhalten, wie die ePA in den Praxen genutzt wird.
Im Fokus der Umfrage stehen Erfahrungen der Ärzte und Psychotherapeuten mit der ePA. Gefragt wird unter anderem danach, wie zufrieden sie mit dem ePA-Modul sind und an welchen Stellen ihr Softwarehersteller nachbessern sollte. Von Interesse ist ferner, warum einige Praxen die ePA noch nicht nutzen und welche Erwartungen Ärzte und Psychotherapeuten an die Akte haben. Eine andere Frage thematisiert den Arbeitsaufwand.
Ab 1. Oktober 2025 verpflichtend
Seit Ende April wird die elektronische Patientenakte bundesweit eingeführt. Softwarehersteller statten seitdem die Praxen, Apotheken und Krankenhäuser mit ePA-Modulen aus. Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA freiwillig nutzen und beispielsweise mit aktuellen Befundberichten und Arztbriefen befüllen. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend.
Nach Erkenntnissen der KBV haben noch nicht alle Hersteller ihren Kunden das ePA-Modul bereitgestellt, sodass die betroffenen Praxen die ePA nicht testen können. Eine Übersicht, welche Hersteller ihr ePA-Modul ausgeliefert haben und ob die Software aktiviert werden muss, stellt die KBV bereit.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten