Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März 2025 beschlossen, dass Patienten sich eine unabhängige zweite Meinung einholen können, wenn ihnen ein Eingriff zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenose empfohlen wurde. Der Beschluss tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Ärztinnen und Ärzte können eine Genehmigung für die Zweitmeinung zur Karotis-Revaskularisation bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen. Berechtigt sind dazu die Fachrichtungen Neurologie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Gefäßchirurgie und Neurochirurgie sowie Radiologie mit Expertise in endovaskulären Verfahren oder mit Schwerpunkt Neuroradiologie.

Zweitmeiner sind dann über die Website www.116117.de/zweitmeinung für Patientinnen und Patienten zu finden, sowie die KV, die Informationen über die Genehmigung im Bundesarztregister hinterlegt hat.

Ärzte, die Patienten eine OP empfehlen, sind verpflichtet, auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinzuweisen.

Hinweis

Die Vergütung für Leistungen des jeweils neu in die Richtlinie aufgenommenen Verfahrens ist zunächst extrabudgetär. Die Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erfolgt jeweils zu Beginn des zwölften Quartals, das auf das Inkrafttreten des entsprechenden Beschlusses zum Verfahren folgt.

Weitere Informationen zur Zweitmeinung finden Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 28. September 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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