Ärzte und Psychotherapeuten sollen künftig keine Dokumente in die elektronische Patientenakte einstellen müssen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. Nach bisherigem Recht sind sie verpflichtet, Arztbriefe, Befundberichte und andere Dokumente in die ePA einzustellen, wenn der Patient nicht widersprochen hat.

Die Regelung ist Teil des Gesetzentwurfs zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.

Regelung nicht ausreichend

Aus Sicht der KBV reicht diese Regelung allerdings nicht aus, um die Patientinnen und Patienten ausreichend zu schützen. Es müsse vermieden werden, dass die Ausnahmeregelung durch das Einstellen von Abrechnungsdaten konterkariert werde, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle. Die Abrechnungsdaten, so die Forderung der KBV, müssten so in die ePA eingestellt werden, dass nur der Patient sie sehen könne.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Abrechnungsdaten von Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch von Zahnärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen der Patient behandelt wurde, automatisch in die ePA zu stellen.

Der Gesetzentwurf wird im Anschluss an die erste Lesung, die am 11.9.2025 stattfand, im Bundestag zur Beratung an den Gesundheitsausschuss weitergeleitet. Dort werden die Details des Gesetzentwurfs ebenfalls besprochen und können angepasst werden.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 23. September 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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