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Viele Menschen haben zum Jahreswechsel den Neujahresvorsatz „Schluss mit Rauchen“. Seit August 2025 übernehmen gesetzliche Krankenkassen einmalig die Kosten für Medikamente zur Tabakentwöhnung wie die Nikotinersatzpräparate oder Vareniclin. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte starke Abhängigkeit sowie die Teilnahme an einem anerkannten Entwöhnungsprogramm. Apotheken vor Ort bieten ergänzend Beratung zu geeigneten Präparaten.
Zuvor waren Arzneimittel zur Raucherentwöhnung vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen, selbst wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt war.
Wirkstoff Vareniclin
Prinzipiell können alle verfügbaren nikotinhaltigen Arzneimittel, zum Beispiel Pflaster, Kaugummis und Sprays, aber auch Präparate mit dem Wirkstoff Vareniclin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Dies gilt für alle Wirkstärken und auch bei der Kombination verschiedener Nikotin-Darreichungsformen, also zum Beispiel Nikotin-Sprays und -Pflaster. Die Kombination von Präparaten mit Nikotin und Vareniclin ist hingegen nicht erstattungsfähig.
Laut dem Epidemiologischen Suchtsurvey 2024 sind 4,3 Millionen Menschen in Deutschland von konventionellen Tabakprodukten wie Zigaretten und Zigarren abhängig.
Quelle: Apothekenkammer Niedersachsen




