Für die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist die Honorarkürzung zulasten der psychotherapeutischen Versorgung skandalös. Dr. Andrea Benecke Präsidentin der BPtK begrüßt daher die Ankündigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses den Klageweg zu beschreiten.

Hintergrund

Hintergrund ist, dass aufgrund der Forderung des GKV-Spitzenverbands die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll. Das hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 gegen die Stimmen der KBV entschieden. Die KBV hat nun angekündigt, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Es ist falsch, den Rotstift ausgerechnet an der ambulanten Versorgung anzusetzen, die hocheffizient ist, stark auf freiberuflicher Initiative basiert und für die Menschen vor Ort da ist. Die vertragsärztliche Versorgung zählt nicht zu den Kostentreibern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade einmal 16 Prozent der Ausgaben werden für die Behandlung von 97 Prozent aller Behandlungsfälle ausgegeben“, sagt die Präsidentin.

Hier wird zulasten der psychisch erkrankten Patienten gespart, die sich am wenigsten dagegen wehren können. Und es ist zugleich ein Ausdruck fehlender Wertschätzung für die „sprechende“ Medizin. Für Patienten und Psychotherapeuten ist das ein schlechtes Signal.

Quelle: ots / Bundespsychotherapeutenkammer

Veröffentlicht am: 24. März 2026Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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