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Das Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat auch Auswirkungen auf die Praxen. Sollen doch allein im nächsten Jahr im ambulanten Bereich rund drei Milliarden Euro eingespart werden.
Sparliste
Die Einsparungen reichen von der Abschaffung der Vergütungsregelungen für sogenannte TSVG-Fälle über den Wegfall der extrabudgetären Vergütung für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen, Psychotherapie und viele andere Untersuchungen und Behandlungen bis zur Streichung der Hygienezuschläge. Die meisten Kürzungen werden spätestens ab Januar 2027 wirksam, andere sofort.
In einer Sparliste hat die KBV alle Kürzungen aufgeführt – jeweils mit den Fachgruppen, die vorwiegend betroffen sind, und den Folgen für Praxen. Darin enthalten sind außerdem weitere Maßnahmen, die der Gesetzgeber veranlasst hat und die für die Praxen teilweise mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand verbunden sind. Dazu gehört die Teilarbeitsunfähigkeit, die zum 1. Januar 2028 kommen soll, oder das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor Operationen.
Die KBV hatte in den vergangenen Wochen immer wieder vor den Auswirkungen der Einsparungen im ambulanten Bereich gewarnt. Bereits Anfang Mai legte sie der Politik Zahlen zum erwarteten Fallzahlrückgang vor und wies darauf hin, dass im nächsten Jahr infolge der Kürzungen rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert sind.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten




