Videokonferenzen können nicht nur mit Patienten durchgeführt werden, sondern auch für Teambesprechungen zwischen Haupt- und Zweigpraxis genutzt werden. Sie können ebenso bei Teamschulungen zum Einsatz kommen. Absprachen mit Kollegen in anderen Praxen, etwa zur Planung einer gemeinsamen Aktion, sowie Besprechungen oder Testvorführungen mit IT-Dienstleistern lassen sich ebenfalls per „Videoschalte“ durchführen.

Klare Regeln

Wichtig ist, das Praxisteam regelmäßig für einen datenschutzkonformen und verantwortungsvollen Umgang mit Videokonferenzen zu schulen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten wissen, welche Inhalte sie per Video besprechen dürfen, welche Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen gelten und wie sie Sicherheitsrisiken erkennen und vermeiden können.

Beim Umgang mit sensiblen Informationen ist besondere Sorgfalt erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten darauf achten, dass keine unbefugten Personen mithören oder Bildschirminhalte einsehen können. Das gilt insbesondere im Home-Office oder beim mobilen Arbeiten.

Geeigneter Videokonferenzdienst

Orientierung bei der Auswahl eines geeigneten Videokonferenzdienstes bietet das IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Es kennzeichnet Videokonferenzdienste, die grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen, und ist ein freiwilliges Angebot des BSI.

Informationen zur Videosprechstunde gibt es auf der Website der KBV.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 10. August 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: , ,

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