Der Orientierungswert wird am 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent angehoben. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Damit steigen die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im kommenden Jahr um 2,2 Prozent.

Finanzierungsverhandlungen

Bei den jährlichen Finanzierungsverhandlungen geht es unter anderem um die Anpassung des Orientierungswertes (OW), der maßgeblich die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen bestimmt. Anders als bei Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ist das Verfahren für die OW-Anpassung gesetzlich vorgegeben. So ist die Entwicklung der relevanten Investitions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere der Ertrag des Arztes sowie die Personalkosten und Kosten für Energie, Miete und Investitionen.

Methodik unverändert

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat sich an den gesetzlichen Vorgaben zur Methodik der Anpassung des Orientierungswertes nichts geändert.

Neu ist die Vorgabe, dass die Preise der Leistungen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Dabei wird die Veränderung der Grundlohnrate für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt. Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Obergrenze mit 3,42 Prozent ausgewiesen.

Im Überblick

Der Orientierungswert erhöht sich für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent. Er beträgt dann 13,0207 Cent (aktuell: 12,7404 Cent). Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate steigt bundesdurchschnittlich um 0,41 Prozent.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 28. September 2026Kategorien: Job-NewsSchlagwörter: ,

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