
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Heftige Kritik gibt es auf die vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Terminmeldepflicht für Praxen. Der Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen sieht darin einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit.
Krasser Widerspruch
Die verschärfte Terminmeldepflicht steht für Gassen im krassen Widerspruch zum Spargesetz. „Erst streicht die Politik finanzielle Anreize für zusätzliche Termine, weil diese angeblich nichts gebracht hätten, dann sollen Praxen verpflichtet werden, mehr Termine für die Vermittlung bereitzustellen. „Durch staatliche Vorgaben und Zwang entstehen keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten“, stellte der Vorstandsvorsitzende klar. Eine Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit sei so kaum möglich.
Terminkontingente
Die Verschärfung der Terminmeldepflicht hat der Bundestag am 15. Oktober mit der Notfallreform beschlossen. Künftig sollen danach nicht mehr die Praxen entscheiden, wie viele Termine sie den Terminservicestellen der KVen melden. Vielmehr sollen die KVen mit den Krankenkassen bis zum 1. März 2027 verbindliche Terminkontingente festlegen. Kommt eine Einigung nicht zustande, soll das Schiedsamt entscheiden.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten




