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Barrierefreiheit wird oft in Verbindung mit dem Rollstuhl in Zusammenhang gebracht. Dieser Begriff gilt aber auch für Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung, die beim Arztbesuch auf spezielle Orientierungshilfen angewiesen sind, zum Beispiel ertastbare Beschriftungen oder induktive Höranlagen.
Wie es sich in Deutschland mit der Barrierefreiheit in Arztpraxen verhält, zeigt eine Strukturanalyse der Stiftung Gesundheit zum Stand der Barrierefreiheit in der ambulanten Versorgung, und zwar aufgeteilt nach Bundesländern und Landkreisen.
Ergebnisse
In Deutschland verfügt fast die Hälfte der ambulanten Arztpraxen über mindestens eine Vorkehrung zur Barrierefreiheit. Die meisten dieser Praxen sind allerdings nicht vollständig barrierefrei. So finden Menschen mit Sehbehinderung nur in 8,2 Prozent der Praxen entsprechende Vorkehrungen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen nur in 1,5 Prozent der Praxen.
Bundesländer im Vergleich
Vergleicht man die einzelnen Bundesländer liegt Berlin ganz vorn: In der Hauptstadt ist der Anteil der Praxen, die mindestens ein Kriterium der Barrierefreiheit erfüllen, mit 57,0 Prozent am höchsten. Auf Platz 2 und 3 folgen Sachsen (55,5 Prozent) und Brandenburg (54,9 Prozent). Schlusslicht ist mit 38,8 Prozent Bayern. Verbesserungsbedarf zeigt sich auch in Bremen (40,3 Prozent) und Rheinland-Pfalz (39,8 Prozent).
Umso wichtiger ist es, dass Betroffene gezielt nach Praxen suchen können, die genau die benötigten Hilfen anbieten. In der Arzt-Auskunft und bei interessierten Lizenzpartnern wie dem Portal www.einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Quelle: Stiftung Gesundheit Stiftungsbrief Juni 2023